- Steueraushöhlung
- 1. Begriff: Durch ⇡ Ertragsteuern wird der für die Einkommensbesteuerung zur Verfügung stehende Wertestrom „ausgehöhlt“, da das Steuersystem häufig aus solchen Steuern besteht, die in Ertrags- und Einkommensentstehungssphäre desselben Wertestromes im Wirtschaftskreislauf ansetzen.- Im deutschen Steuersystem bewirken dies Gewerbe-, Grund- und Körperschaftsteuer auf thesaurierte Gewinne.- 2. Probleme durch St.: a) Die Ertragshoheit der ⇡ Gebietskörperschaften wird in unterschiedlicher Weise berührt und verändert: Grund- und Gewerbesteuer stehen den Gemeinden zu, Körperschaftsteuer Bund und Ländern gemeinsam, demgegenüber werden von der St. nur Bund und Länder betroffen; die Einkommensteuer steht Bund und Ländern gemeinsam zu, wobei die Körperschaftsteuer einen Teil der St. ausgleicht.- b) Die Möglichkeiten der steuerlichen Lastverteilung nach der Leistungsfähigkeit werden eingeschränkt: Je mehr Ertragsteuern in einem Steuersystem bestehen, desto „unpersönlicher“ wird die Steuerlast verteilt, desto geringere Möglichkeiten verbleiben der Einkommensteuer, da allein sie die Merkmale der individuellen steuerlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigen kann.- Vgl. auch ⇡ Gemeinschaftsteuern, ⇡ Leistungsfähigkeitsprinzip, ⇡ Ertragsbesteuerung, ⇡ Einkommensbesteuerung, ⇡ Finanzhoheit, ⇡ Steuerhoheit.
Lexikon der Economics. 2013.