Steueraushöhlung

Steueraushöhlung
1. Begriff: Durch  Ertragsteuern wird der für die Einkommensbesteuerung zur Verfügung stehende Wertestrom „ausgehöhlt“, da das Steuersystem häufig aus solchen Steuern besteht, die in Ertrags- und Einkommensentstehungssphäre desselben Wertestromes im Wirtschaftskreislauf ansetzen.
- Im deutschen Steuersystem bewirken dies Gewerbe-, Grund- und Körperschaftsteuer auf thesaurierte Gewinne.
- 2. Probleme durch St.: a) Die Ertragshoheit der  Gebietskörperschaften wird in unterschiedlicher Weise berührt und verändert: Grund- und Gewerbesteuer stehen den Gemeinden zu, Körperschaftsteuer Bund und Ländern gemeinsam, demgegenüber werden von der St. nur Bund und Länder betroffen; die Einkommensteuer steht Bund und Ländern gemeinsam zu, wobei die Körperschaftsteuer einen Teil der St. ausgleicht.
- b) Die Möglichkeiten der steuerlichen Lastverteilung nach der Leistungsfähigkeit werden eingeschränkt: Je mehr Ertragsteuern in einem Steuersystem bestehen, desto „unpersönlicher“ wird die Steuerlast verteilt, desto geringere Möglichkeiten verbleiben der Einkommensteuer, da allein sie die Merkmale der individuellen steuerlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigen kann.
- Vgl. auch  Gemeinschaftsteuern,  Leistungsfähigkeitsprinzip,  Ertragsbesteuerung,  Einkommensbesteuerung,  Finanzhoheit,  Steuerhoheit.

Lexikon der Economics. 2013.

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